Live-Vorschau auf A4
Du siehst deine Rechnung beim Tippen. Layout, Beträge und Pflichtangaben erscheinen sofort auf einer originalgroßen A4-Seite im Browser.
Ratgeber und kostenloser Online-Generator in einem: verstehen, welche Pflichtangaben in Österreich wichtig sind, Rechnung im Browser ausfüllen und als sauberes A4-PDF herunterladen.
Was die Vorlage kann
Statt einer statischen Vorlage zum Ausfüllen ist diese Rechnungsvorlage ein vollständiger Online-Rechnungsgenerator. Du siehst jede Änderung sofort und lädst das Ergebnis als professionelles A4-PDF herunter.
Du siehst deine Rechnung beim Tippen. Layout, Beträge und Pflichtangaben erscheinen sofort auf einer originalgroßen A4-Seite im Browser.
Felder für Rechnungsnummer, Leistungsdatum, UID-Nummer, Steuersatz und Kleinunternehmer-Hinweis sind vorhanden — du trägst ein, was auf deine Rechnung zutrifft.
Mit einem Klick lädst du deine Rechnung als A4-PDF herunter. Texte sind durchsuchbar, das Dokument druckt sauber und sieht professionell aus.
Trage deine Firmendaten, Kundendaten, Leistungen, Beträge und das Zahlungsziel in die Rechnungsvorlage ein.
Rechne mit Umsatzsteuer ab oder nutze die Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuerausweis. Der passende Hinweis wird ergänzt.
Lade die fertige Rechnung als sauberes A4-PDF herunter und versende sie an deine Kundin oder deinen Kunden.
Pflichtangaben
Wähle den Fall aus, der zu deiner Rechnung passt. Der Inhalt darunter wechselt direkt.
Kleinbetragsrechnung
Es reichen Aussteller, Datum, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung, Bruttobetrag, Steuersatz sowie Lieferdatum oder Leistungszeitraum. Eine fortlaufende Rechnungsnummer ist nicht zwingend, für deine Buchhaltung aber trotzdem sinnvoll.
Vollständige Rechnung
Zusätzlich brauchst du Empfängerangaben, fortlaufende Rechnungsnummer, Nettoentgelt, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag. Bei Steuerbefreiung steht statt der Steuerzeile der passende Hinweis auf der Rechnung.
Zusätzliche UID-Prüfung
Ist der leistende Unternehmer in Österreich ansässig und erbringt er die Leistung für ein anderes Unternehmen, muss bei einem Bruttobetrag über 10.000 € zusätzlich die UID-Nummer des Empfängers auf der Rechnung stehen. Bei Reverse Charge und innergemeinschaftlichen Lieferungen ist die UID unabhängig vom Betrag erforderlich.
Vereinfachung seit 2025
Die Grenze liegt bei 55.000 € Jahresumsatz im laufenden und vorangegangenen Kalenderjahr. Auf der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, dafür ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Typische Angaben nach § 11 UStG
Umsatzsteuer & Sonderfälle
Typische Steuersätze sind 20 %, 13 % und 10 %. Für Steuerbefreiung, innergemeinschaftliche Lieferung, Ausfuhr oder Reverse Charge braucht die Rechnung den passenden Hinweis statt einer normalen Umsatzsteuerzeile.
Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferungen, Bauleistungen oder E-Rechnungen an den Bund haben eigene Anforderungen. Die Vorlage deckt klassische B2B- und B2C-Rechnungen ab — bei Sonderfällen wendest du dich an deine Steuerberatung, die Wirtschaftskammer Österreich oder das Unternehmensserviceportal.
Weiterführende Links
Die Vorlage ist auf österreichische Selbstständige zugeschnitten — von Ein-Personen-Unternehmen bis zu Vereinen mit gelegentlicher Fakturierung. Felder und Hinweise sind so flexibel, dass die meisten Konstellationen abgebildet werden können.
FAQ
Bei Rechnungen über 400 Euro brutto verlangt § 11 UStG unter anderem Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsdatum oder -zeitraum, Beschreibung der Leistung, Entgelt, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag. Ab 10.000 € brutto ist zusätzlich die UID-Nummer der Empfängerin oder des Empfängers verpflichtend.
Bei Rechnungen bis 400 Euro brutto gelten vereinfachte Vorschriften nach § 11 Abs 6 UStG. Es genügen Name und Anschrift des Ausstellers, Rechnungsdatum, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung, Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum, Bruttobetrag und Steuersatz. UID-Nummer und fortlaufende Rechnungsnummer sind hier nicht zwingend, eine saubere Nummerierung empfiehlt sich trotzdem für die eigene Buchhaltung.
Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Auf der Rechnung steht ein Hinweis wie "Umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG". Alle übrigen Pflichtangaben gelten weiterhin. Für innergemeinschaftliche Geschäfte kann zusätzlich eine UID-Nummer nötig sein.
Der Normalsteuersatz beträgt 20 %. Daneben gibt es ermäßigte Sätze von 10 % und 13 %. Steuerfreie Umsätze, Ausfuhren, innergemeinschaftliche Lieferungen und Reverse-Charge-Fälle brauchen statt einer normalen USt-Zeile den passenden Hinweis.
Bei Reverse Charge geht die Steuerschuld auf die Empfängerin oder den Empfänger über. Auf der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, dafür ein entsprechender Hinweis ergänzt. Reverse Charge betrifft häufig grenzüberschreitende B2B-Leistungen innerhalb der EU.
Diese Inhalte ersetzen keine Steuerberatung. Bei Sonderfällen wie Reverse Charge, innergemeinschaftlichen Lieferungen oder E-Rechnungen an den Bund wenden Sie sich an die Wirtschaftskammer Österreich oder Ihre Steuerberatung.