orangetable

Rechnung für Österreich online erstellen

Ratgeber und kostenloser Online-Generator in einem: verstehen, welche Pflichtangaben in Österreich wichtig sind, Rechnung im Browser ausfüllen und als sauberes A4-PDF herunterladen.

Was die Vorlage kann

Eine Rechnungsvorlage, die direkt im Browser läuft

Statt einer statischen Vorlage zum Ausfüllen ist diese Rechnungsvorlage ein vollständiger Online-Rechnungsgenerator. Du siehst jede Änderung sofort und lädst das Ergebnis als professionelles A4-PDF herunter.

Live-Vorschau auf A4

Du siehst deine Rechnung beim Tippen. Layout, Beträge und Pflichtangaben erscheinen sofort auf einer originalgroßen A4-Seite im Browser.

Pflichtangaben vorbereitet

Felder für Rechnungsnummer, Leistungsdatum, UID-Nummer, Steuersatz und Kleinunternehmer-Hinweis sind vorhanden — du trägst ein, was auf deine Rechnung zutrifft.

PDF mit Vektor-Text

Mit einem Klick lädst du deine Rechnung als A4-PDF herunter. Texte sind durchsuchbar, das Dokument druckt sauber und sieht professionell aus.

In drei Schritten zur fertigen PDF-Rechnung

01

Daten eintragen

Trage deine Firmendaten, Kundendaten, Leistungen, Beträge und das Zahlungsziel in die Rechnungsvorlage ein.

02

Steuerlogik wählen

Rechne mit Umsatzsteuer ab oder nutze die Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuerausweis. Der passende Hinweis wird ergänzt.

03

PDF herunterladen

Lade die fertige Rechnung als sauberes A4-PDF herunter und versende sie an deine Kundin oder deinen Kunden.

Online-Rechnungsgenerator für Österreich

  • Aussteller- und Kundendaten
  • Rechnungsnummer, Datum und Zahlungsziel
  • Positionen mit Menge, Einheit und Steuer
  • USt- oder Kleinunternehmer-Variante
  • Skonto, Bankdaten und Logo
  • A4-PDF mit sauberem Druckbild
Rechnung jetzt erstellen

Pflichtangaben

Was muss auf einer Rechnung in Österreich stehen?

Wähle den Fall aus, der zu deiner Rechnung passt. Der Inhalt darunter wechselt direkt.

Kleinbetragsrechnung

Bis 400 € brutto

Es reichen Aussteller, Datum, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung, Bruttobetrag, Steuersatz sowie Lieferdatum oder Leistungszeitraum. Eine fortlaufende Rechnungsnummer ist nicht zwingend, für deine Buchhaltung aber trotzdem sinnvoll.

Für wen die Rechnungsvorlage gedacht ist

Die Vorlage ist auf österreichische Selbstständige zugeschnitten — von Ein-Personen-Unternehmen bis zu Vereinen mit gelegentlicher Fakturierung. Felder und Hinweise sind so flexibel, dass die meisten Konstellationen abgebildet werden können.

Einzelunternehmen

Freelancer & Kreative

Kleinunternehmer

Vereine

FAQ

Häufige Fragen zur Rechnungsvorlage Österreich

  • Welche Pflichtangaben muss eine österreichische Rechnung enthalten? +

    Bei Rechnungen über 400 Euro brutto verlangt § 11 UStG unter anderem Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsdatum oder -zeitraum, Beschreibung der Leistung, Entgelt, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag. Ab 10.000 € brutto ist zusätzlich die UID-Nummer der Empfängerin oder des Empfängers verpflichtend.

  • Was ist eine Kleinbetragsrechnung? +

    Bei Rechnungen bis 400 Euro brutto gelten vereinfachte Vorschriften nach § 11 Abs 6 UStG. Es genügen Name und Anschrift des Ausstellers, Rechnungsdatum, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung, Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum, Bruttobetrag und Steuersatz. UID-Nummer und fortlaufende Rechnungsnummer sind hier nicht zwingend, eine saubere Nummerierung empfiehlt sich trotzdem für die eigene Buchhaltung.

  • Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen? +

    Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Auf der Rechnung steht ein Hinweis wie "Umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG". Alle übrigen Pflichtangaben gelten weiterhin. Für innergemeinschaftliche Geschäfte kann zusätzlich eine UID-Nummer nötig sein.

  • Welche Umsatzsteuer-Sätze gibt es in Österreich? +

    Der Normalsteuersatz beträgt 20 %. Daneben gibt es ermäßigte Sätze von 10 % und 13 %. Steuerfreie Umsätze, Ausfuhren, innergemeinschaftliche Lieferungen und Reverse-Charge-Fälle brauchen statt einer normalen USt-Zeile den passenden Hinweis.

  • Was bedeutet Reverse Charge? +

    Bei Reverse Charge geht die Steuerschuld auf die Empfängerin oder den Empfänger über. Auf der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, dafür ein entsprechender Hinweis ergänzt. Reverse Charge betrifft häufig grenzüberschreitende B2B-Leistungen innerhalb der EU.

Diese Inhalte ersetzen keine Steuerberatung. Bei Sonderfällen wie Reverse Charge, innergemeinschaftlichen Lieferungen oder E-Rechnungen an den Bund wenden Sie sich an die Wirtschaftskammer Österreich oder Ihre Steuerberatung.

EN